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Corona-HilfenPflichten des prüfenden Dritten in der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Abo-Inhalt16.02.20232082 Min. LesedauerVon RA Tim Günther, Hannover

| Die Schlussabrechnung ist eine Bestandsaufnahme des tatsächlich in Anspruch genommenen Zuschusses und der Anspruchsberechtigung des Unternehmens, das den Zuschuss erhalten hat. Die Fristen zur Abgabe der Schlussrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme wurden bis Mitte 2023 verlängert. Auch in die Schlussabrechnungen sind die Steuerberater als prüfende Dritte eingebunden. Der Beitrag geht auf Risiken für die Berufsträger ein. |

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AUSGABE: KP 3/2023, S. 49 · ID: 48979011

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