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SteuerrechtFehlerhafte Fristberechnung im Revisionsverfahren

Abo-Inhalt20.10.20229294 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei Bemessung der Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 BGB wird nicht mitgerechnet. Das bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Eine solchermaßen fehlerhafte Fristberechnung eines rechtskundigen Prozessbevollmächtigten steht, da regelmäßig fahrlässig, einer Wiedereinsetzung entgegen (BFH 1.9.22, VI R 8/22). |

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ID: 48624352

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