SteuerberaterhaftungVerjährungsbeginn bei Falschberatung
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Die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids (LG Berlin II 16.6.25, 61 O 9/25)
Sachverhalt
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ID: 50703324