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SteuerberaterhaftungVerjährungsbeginn bei Falschberatung

06.03.20262 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

Die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids (LG Berlin II 16.6.25, 61 O 9/25)

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