VerfahrensrechtAblehnung eines Antrags auf Terminsverlegung wegen Krankheit
| Ein Terminsverlegungsantrag beim FG ist formlos möglich. Ferner bedarf es im Fall der Verlegung wegen Krankheit zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht eines amtsärztlichen Attests, es genügt eine einfache ärztliche Krankschreibung (BFH 27.8.24, VIII B 74/23, Abruf-Nr. 243743). |
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 12/2024, S. 221 · ID: 50169183