Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. GStB Gestaltende Steuerberatung
  3. Kein Betriebsausgabenabzug bei Einräumung von Grundschulden zugunsten eines Kommanditisten zur Finanzierung seiner Beteiligung

Okt. 2024

PersonengesellschaftenKein Betriebsausgabenabzug bei Einräumung von Grundschulden zugunsten eines Kommanditisten zur Finanzierung seiner Beteiligung

10.09.2024658 Min. Lesedauer IWW

| Laut FG Münster (24.11.23, 4 K 2336/16 F; Rev. BFH: IV R 4/24) kann die betriebliche Veranlassung für die Einräumung einer Grundschuld durch eine GmbH & Co. KG zu verneinen sein, wenn die Grundschuld dazu dient, ein Darlehen eines Kommanditisten abzusichern, mit dem er den Erwerb seiner Kommanditbeteiligung finanziert hat. Bei Ablösung eines solchen Kredits durch die Personengesellschaft könnte es in der Folge – wie im Streitfall – Probleme mit entstandenen Refinanzierungskosten, Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der übergegangenen Ansprüche und zuletzt Aufwendungen aus einer Teilwertabschreibung auf die wertlosen Ansprüche geben. |

Vorliegend versagte das FG den Betriebsausgabenabzug, weil die Einräumung der Grundschulden weder hinsichtlich der Formalien noch hinsichtlich der sonstigen Umstände fremdüblich gewesen sei. Insbesondere hätten die begünstigten Kommanditisten keine Sicherheiten gestellt oder eine Gegenleistung erbracht. Außerdem konnte das FG nicht feststellen, dass der durch die Grundschulden abgesicherte Erwerb der Kommanditbeteiligungen einem eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin diente. Allein die Qualifikation der zum Erwerb aufgenommenen Darlehen als Sonder-BV II führe nicht zu einer betrieblichen Veranlassung.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: GStB 10/2024, S. 345 · ID: 50108377

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte