§ 4 EStGZur betrieblichen Veranlassung von Grundschulden, die eine GmbH & Co. KG ihren Kommanditisten eingeräumt
Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Absicherung des Erwerbs der Kommanditanteile belastet wird, können die zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung aufgewandten Kosten nicht als Betriebsausgaben der KG anerkannt werden, wenn die Einräumung oder Abtretung der Grundschuld unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht durch den Betrieb der Personengesellschaft, sondern durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Gesellschafters veranlasst war. |
Sachverhalt
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