§ 3c EStGZinszahlungen auf „unternehmensgruppeninterne“ Darlehen
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter zu behandeln sind. Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH. |
Zum besseren Verständnis sei Folgendes erläutert: Unter einer teleologische Reduktion ist eine Einschränkung des Anwendungsbereich einer Rechtsnorm zu verstehen, bei der Regelungslücken bestehen. Dabei erfolgt eine Auslegung der Norm nach deren Sinn und Zweck („telos“).
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 49989983
