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Okt. 2024

KapitalgesellschaftKein Untergang des Verlustvortrags bei Einbringung eines gesamten Betriebs in eine GmbH & Co. KG

Abo-Inhalt30.09.202486 Min. LesedauerVon Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

| Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem, wenn zwischen der Entstehung eines gewerbesteuerlichen Verlustes und dessen „Verbrauch“ ein Wechsel unter den Anteilseignern stattfindet. In einer für den Steuerpflichtigen erfreulichen Entscheidung hat der BFH nun klargestellt, dass die Einbringung des gesamten Betriebs einer Kapitalgesellschaft nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG nicht zu einem Untergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags führen muss. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Kapitalgesellschaft künftig auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH beschränkt (BFH 1.2.24, IV R 26/21). |

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AUSGABE: GStB 10/2024, S. 356 · ID: 50047321

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