Personelle VerflechtungBetriebsaufspaltung: geänderte Rechtsprechung des IV. Senats des BFH zur mittelbaren Beherrschung
| In seinem Urteil vom 16.9.21 (IV R 7/18) ändert der IV. Senat des BFH ausdrücklich seine Rechtsprechung zur Abschirmungswirkung zwischengeschalteter Kapitalgesellschaften und bejaht nunmehr ausdrücklich das Vorliegen einer personellen Verflechtung als eine der zwingenden Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung. Diese Grundsätze schlagen dann konsequenter Weise auch auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG durch, die damit verwehrt ist. Dies wirkt für den Praktiker zunächst als bedrohliches Szenario. Zu Recht? |
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 3/2022, S. 72 · ID: 47996810