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COVID-19-PandemieVertragsstörung beim Fitnessvertrag durch die COVID-19-Pandemie

Top-BeitragAbo-Inhalt31.05.20225419 Min. Lesedauer IWW

| Durch die COVID-19-Pandemie waren in den letzten rund 2 1/2 Jahren Fitness-Studios immer wieder geschlossen. Dies wirft die Frage auf, ob in dem begründeten Dauerschuldverhältnis die monatlichen Mitgliedsbeiträge trotzdem weitergezahlt werden mussten oder ob sie zurückgefordert werden können und ob Fitnessstudios die Vertragslaufzeit um die Schließungszeit einseitig verlängern konnten, um den Anspruch auf die Beiträge zu behalten. Die Frage gilt aber nicht nur für Fitnessstudios, sondern für alle Freizeiteinrichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen. Meist wurden solche Beträge per Lastschrift eingezogen. Hat der Vertragspartner der Lastschrift widersprochen, sind noch zusätzliche Kosten entstanden. All dies ist vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass die Verträge keine Regelung für eine solche Situation vorsahen. Der BGH hat jetzt mit einer ersten Entscheidung eine grundsätzliche Richtung vorgegeben. Sie begründet für die anwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis neue Aufgaben. |

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AUSGABE: FMP 6/2022, S. 102 · ID: 48284442

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