Mietrecht
Wer trägt die Kosten, wenn ein Baum gefällt werden muss?
Will der Vermieter einen – etwa morschen und nicht mehr standsicheren – Baum fällen, sind die hierfür entstehenden Kosten grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege i. S. d. § 2 Nr. 10 BetrKV.