KostenrechtTerminsgebühr bei Terminsteilnahme nach § 128a ZPO trotz Klagerücknahme?
| Es gehört zu den alltäglichen Ärgernissen, dass Gerichte – aber auch die Bevollmächtigten der Parteien – sich erst unmittelbar vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung mit der Sache beschäftigen und dann noch kurzfristig Prozesserklärungen abgegeben werden oder in der Sache vorgetragen wird. Das kann kostenrechtliche Nachteile haben, wie ein Fall des OLG Dresden mit einer kurzfristigen Klagerücknahme am Terminstag zeigt. Zugleich wird deutlich, dass die Rechtsprechung durchaus nicht einheitlich agiert. Wichtig: Es kann zwischen dem Vergütungsverhältnis zum Mandanten und dem Erstattungsverhältnis zum Gegner zu unterscheiden sein. |
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AUSGABE: FMP 9/2025, S. 161 · ID: 50485996