Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. RVGprof RVG professionell
  3. Kostenerstattung für den Terminsvertreter

KostenerstattungKostenerstattung für den Terminsvertreter

Abo-Inhalt18.11.202519 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Ob und in welchem Umfang die Kosten eines im Termin tätigen Unterbevollmächtigten (Terminsvertreters) erstattungsfähig sind, entscheidet sich maßgeblich danach, ob es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig war, den Terminsvertreter hinzuzuziehen. Eine Entscheidung des OLG München zeigt, wie die erstattungsfähigen Kosten in diesen Fällen zu ermitteln sind. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 12/2025, S. 211 · ID: 50607457

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte