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COVID-19-PandemieRückerstattung von Ticketpreisen in der Pandemie

Abo-Inhalt31.10.20229245 Min. Lesedauer IWW

| Mit Übereignung der Eintrittskarte hat die Vorverkaufsstelle ihre Pflicht aus dem Rechtskaufvertrag vollständig erfüllt. Für eine nachträgliche Absage der Veranstaltung haftet sie dem Käufer gegenüber nicht. |

Dies gilt nach dem BGH (13.7.22, VIII ZR 317/21, Abruf-Nr. 230977) auch dann, wenn die Veranstaltung wegen eines aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassenen Veranstaltungsverbots abgesagt werden muss.

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AUSGABE: FMP 11/2022, S. 187 · ID: 48612956

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