FitnessstudiovertragDer erschlichene Vertragsabschluss
Benennt ein Erwachsener beim Abschluss eines Testangebots für vier Wochen in einem Fitnessstudio einen Minderjährigen als Mitnutzer und kündigt allein der Erwachsene das Testangebot, kommt mit dem Minderjährigen kein eigenständiger Fitnessstudiovertrag zustande.
Dies gilt nach dem AG München (11.2.25, 172 C 17124/24, Abruf-Nr. 252075) auch, wenn die Mutter des Minderjährigen – mangels eines eigenständigen Formulars für das Testangebot – ein allgemeines Mitgliedsformular unterzeichnet und der Minderjährige für die Aushändigung des Zugangstransponders eine Kaution von 20 EUR gezahlt hat.
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AUSGABE: FMP 3/2026, S. 41 · ID: 50696252
