Blitzlicht Mandatspraxis Was ist beim VA bei den Rechnungsgrundlagen zu beachten?
Private Versicherungen geben sich oft eine eigene Ordnung für die interne Teilung von Rentenversicherungen, sog. „Teilungsanordnung“. Es ist Aufgabe der Familiengerichte und der beteiligten Anwälte, insbesondere der Anwälte von Ausgleichsberechtigten, zu prüfen, ob diese Teilungsanordnungen im Einzelfall gegen den Halbteilungsgrundsatz verstoßen.
Beispiel |
Die Teilungsanordnung eines privaten Versicherers sieht für die interne Teilung dort erworbener Anrechte vor, dass bei der Berechnung der Versicherung des Ausgleichsberechtigten die „aktuellen Rechnungsgrundlagen“ gelten. Anwalt A der Ausgleichsberechtigten F fragt sich, was sich hinter „aktuellen Rechnungsgrundlagen“ verbirgt. |
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AUSGABE: FK 3/2026, S. 44 · ID: 50669799
