Blitzlicht MandatspraxisUnterhaltsverwirkung durch Strafanzeigen
| Es gibt Verhaltensweisen, die zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen können. Ob dies konkret der Fall ist, ist aufgrund einer Abwägung aller maßgeblichen Umstände zu entscheiden. |
Beispiel |
Der Ehemann (M) wird auf Trennungsunterhalt von der Ehefrau (F) in Anspruch genommen. Sie hat acht Strafanzeigen gegen ihn erstattet, sämtliche Verfahren sind eingestellt worden. Darunter ein Verfahren wegen des Vorwurfes des versuchten Totschlags. Der Anwalt (RA) des M macht im Trennungsunterhaltsverfahren Verwirkung geltend, das Gericht erteilt den Hinweis, mangels eines Freispruchs sei keine Verwirkung anzunehmen. RA fragt, was er dagegen unternehmen kann. |
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AUSGABE: FK 11/2022, S. 183 · ID: 48498698