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Nov. 2022

SorgerechtKeine gemeinsame Elternsorge bei nachhaltigen und schwerwiegenden Kommunikationsstörungen

Abo-Inhalt28.09.20227904 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Schwerwiegende und nachhaltige Kommunikationsstörungen der Eltern, die nicht nur auf einer grundlosen einseitigen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruhen, stehen der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge i. d. R. entgegen. Eine unzureichende Information über Belange des Kindes rechtfertigt nicht die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das hat das OLG Braunschweig aktuell entschieden. |

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AUSGABE: FK 11/2022, S. 188 · ID: 48522305

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