Cum/ExEin Strafgericht – viele Entscheidungen in Cum/Ex: der Verlust der Unbefangenheit?
| In zahlreichen Cum/Ex-Verfahren sind wie z. B. am LG Bonn bei teilweise überschneidendem Sachverhalt oft dieselben Richter beteiligt. Fraglich ist, ob diese aufgrund der vorangegangenen Mitwirkung noch unbefangen sind oder ob hier der Rechtsstaat in Gefahr ist. |
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AUSGABE: PStR 9/2023, S. 205 · ID: 49265723