TaufnameStreit um den Taufnamen: Das ist zu beachten
| Die Wahl des Taufnamens ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i. S. d. § 1628 BGB, wenn die Taufe selbst davon abhängt, dass die Eltern sich auf einen Taufnamen verständigen, so das OLG Karlsruhe. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 9/2025, S. 152 · ID: 50469069