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GesetzgebungsverfahrenSo sieht der Referentenentwurf zur Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter aus

Abo-Inhalt01.09.2025146 Min. LesedauerVon RA Thomas Goes, FA für Familienrecht und FA für Erbrecht, ISUV-Vorstand für Rechtspolitik, Aschaffenburg

| Das BMJV hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, um ein Urteil des BVerfG (9.4.24, 1 BvR 2017/21, FK 24, 95) umzusetzen. Es hat entschieden, dass § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 S. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Es ging darum, ob ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater trotz einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zu (s)einem rechtlichen Vater zur Elternstelle werden kann. Die dem Gesetzgeber ursprünglich bis zum 30.6.25 gesetzte Frist, um eine verfassungskonforme Regelung einzuführen, wurde bis zum 31.3.26 verlängert (3.6.25, 1 BvR 2017/21, FK 25, 145). |

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AUSGABE: FK 10/2025, S. 177 · ID: 50519576

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