Internationales Ehe- Und KindschaftsrechtRückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen
| Die Brüssel IIb-VO regelt zusätzlich zum Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) die Rückgabe von Kindern in einen an die Brüssel IIb-VO gebundenen EU-Mitgliedstaat. Dazu im Einzelnen: |
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AUSGABE: FK 9/2023, S. 160 · ID: 49534112
