Blitzlicht MandatspraxisKönnen Ehegatten- und Kindesunterhalt in einer Summe gezahlt werden?
In der Praxis zahlt der Ehemann und Vater häufig Ehegatten- und Kindesunterhalt. Fraglich ist, ob beides in einer Summe gezahlt werden darf.
Beispiel |
Ein Ehepaar ist rechtskräftig geschieden, der Ehemann und Vater (M) zahlt an die Ehefrau (F) für sie den Ehegattenunterhalt und für die minderjährigen Kinder Kindesunterhalt in einer Summe, ohne nach Ehegatten- und Kindesunterhalt zu differenzieren. Ist das korrekt? |
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AUSGABE: FK 3/2026, S. 43 · ID: 50694078

