Gesetzliche RentenversicherungKann ein geringwertiger Grundrentenzuschlag vom VA ausgeschlossen werden?
| Der Ausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist für den betroffenen Versicherungsträger mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, der es rechtfertigen kann, vom Ausgleich eines geringwertigen Anrechts abzusehen. Im Rahmen der nach § 18 Abs. 2 VersAusglG zu treffenden Ermessensentscheidung sind jedoch die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute sowie das Votum des betroffenen Versicherungsträgers zu berücksichtigen. Dies hat der BGH entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 1/2025, S. 12 · ID: 50167705