Interne TeilungInterne Teilung einer betrieblichen Versorgung
| Der BGH hat entschieden, ob bei der Berechnung des Barwerts eines intern zu teilenden betrieblichen Anrechts statt der bei Ehezeitende die im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen herangezogen werden dürfen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 6/2023, S. 107 · ID: 49411119