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Interne TeilungInterne Teilung einer betrieblichen Versorgung

Abo-Inhalt01.05.20235095 Min. LesedauerVon VRiOLG a.D. Hartmut Wick, Celle

| Der BGH hat entschieden, ob bei der Berechnung des Barwerts eines intern zu teilenden betrieblichen Anrechts statt der bei Ehezeitende die im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen herangezogen werden dürfen. |

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AUSGABE: FK 6/2023, S. 107 · ID: 49411119

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