UnterbringungErhöhte Begründungsanforderungen für lange Unterbringung
| Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine solche von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Das hat der BGH aktuell entschieden. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: FK 8/2022, S. 134 · ID: 48411036
