Voraussetzungen der ScheidungAnforderungen an die Trennung von einem inhaftierten Ehegatten
Abruf-Nr. 229284
| Das OLG Zweibrücken hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Trennungswille eines Ehegatten zu erkennen ist, wenn der andere inhaftiert ist (OLG Zweibrücken 21.4.21, 2 UF 159/20, Abruf-Nr. 229284). |
Die Eheleute schlossen 2002 die Ehe. Der Ehemann M hatte keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabhängig und hatte nur kurzzeitige Hilfstätigkeiten ausgeführt. Die Ehefrau F war hingegen durchgehend berufstätig. 2020 wurde dem M, der eine Haftstrafe verbüßte, der Scheidungsantrag in der JVA zugestellt. Das AG hat die Ehe geschieden und den VA durchgeführt. Die dagegen gerichtete Beschwerde des M blieb erfolglos.
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AUSGABE: FK 8/2022, S. 127 · ID: 48357291
