Unrichtige EhezeitDas sind die Folgen einer vertraglichen Begrenzung des VA auf einen Teil der Ehezeit
| Bei einem Fehler der ersten Instanz, der sich auf alle Anrechte im VA auswirkt (hier eine falsche Ehezeit), besteht eine Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts nur in Bezug auf das bei dem beschwerdeführenden Versorgungsträger bestehende Anrecht. Das hat das OLG Hamburg entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 10/2025, S. 173 · ID: 50491192