Private RentenversicherungDas sind die Folgen des Wechsels des Versicherungsträgers während der Ehezeit
| Wird das in einer privaten Rentenversicherung gebildete Kapital während der Ehezeit auf einen anderen Versorgungsträger übertragen, entsteht grundsätzlich ein neues Versorgungsanrecht, das in vollem Umfang in der Ehezeit erworben worden ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die sukzessiv abgeschlossenen Verträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind; in diesem Fall ist von einem einheitlichen Anrecht auszugehen, das im VA nur mit dem während der Ehezeit gebildeten Kapital zu berücksichtigen ist. Dies hat der BGH entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 12/2024, S. 208 · ID: 50187789
