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Blitzlicht MandatspraxisIst die Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 FamFG) verlängerbar?

18.11.20242616 Min. Lesedauer IWW

| Rechtsmittel und Fristen sind untrennbar miteinander verbunden. Ihre Ermittlung und Einhaltung erfordert Anwälten besondere Aufmerksamkeit und Beachtung ab. Besonderes Augenmerk muss dabei auch auf die Frage gelegt werden, sind Fristen verlängerbar oder Ausschlussfristen, deren Versäumung irreparabel ist. |

Beispiel

Ein Anwalt A ist kurzfristig heftig erkrankt. Er weiß, dass am nächsten Tag in einer Kindschaftssache eine vom OLG gesetzte Frist zur Beschwerdebegründung abläuft. Er fragt sich, ob ein Antrag auf Fristverlängerung für die Begründung möglich ist und Aussicht auf Erfolg hat?

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AUSGABE: FK 12/2024, S. 201 · ID: 50173776

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