Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. FK Familienrecht kompakt
  3. Allein ein unausgewogener Vertragsinhalt reicht nicht für eine Sittenwidrigkeit

EhevertragAllein ein unausgewogener Vertragsinhalt reicht nicht für eine Sittenwidrigkeit

Abo-Inhalt22.09.202591 Min. LesedauerVon RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

| Ein unausgewogener Vertragsinhalt kann ein Indiz für eine unterlegene Verhandlungsposition des belasteten Ehegatten und damit für eine vertragliche Imparität darstellen. Gleichwohl ist keine Sittenwidrigkeit anzunehmen, wenn außerhalb der Vertragsurkunde nichts dafür erkennbar ist, dass eine Zwangslage ausgenutzt wurde, eine soziale oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht oder ein Ehegatte intellektuell unterlegen ist. Das hat der BGH entschieden. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FK 10/2025, S. 170 · ID: 50513422

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte