Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ESA Einspruch aktuell
  3. Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche als freiberufliche Tätigkeiten

EinkommensteuerVon Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche als freiberufliche Tätigkeiten

19.12.20243551 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Köln (24.4.24, 3 K 910/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass es sich um eine in den Kernbereich der Ärzte fallende Tätigkeit nach § 18 EStG handelt, wenn Ärzte Corona-Tests außerhalb ihrer Praxisräume im Rahmen einer dafür gesondert gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durchführen. |

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine GbR im Streitjahr 2020 ein Corona-Testzentrum betrieben. Gesellschafter waren zum einen eine weitere GbR (Obergesellschaft) mit zwei Allgemeinmedizinern als Oberpersonengesellschafter sowie zum anderen eine Fachärztin für Laboratoriumsmedizin. Das Abstrichzentrum war zulassungsrechtlich eine Zweigstelle der Praxen der Beteiligten. Das Testzentrum wurde auf Wunsch des örtlichen Gesundheitsamtes außerhalb der Praxisräume der Beteiligten eingerichtet, um ein Infektionsgeschehen der Patienten zu verhindern. Nach durchgeführter Außenprüfung bei der GbR vertrat das FA die Auffassung, diese gehe einer gewerblichen Tätigkeit nach und erließ u. a. einen Gewerbesteuermessbescheid. Erst die Klage beim FG hatte Erfolg.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50223235

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024

Insolvenz

Im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer selbstständigen Tätigkeit zu leistende Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse

ESA
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite
03.12.2024
3545 Min. Lesedauer

Das FG Münster (19.1.23, 12 K 2791/22 F; Rev. BFH VIII R 12/24, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass die im Gegenzug für die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte