EinkommensteuerTeilabzugsverbot bei organschaftlicher Innenfinanzierung
| Das FG Münster (20.11.24, 9 K 1908/21 F; Rev. zugelassen; Einspruchsmuster) hat entschieden, dass das teilweise Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG i. V. m. § 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an einer Kapitalgesellschaft auch dann gilt, wenn es sich um Zinszahlungen von der Organgesellschaft an den Organträger handelt. |
Im zugrunde liegenden Streitfall bestand zwischen der Klägerin (Organgesellschaft), einer GmbH, und der Beigeladenen (KG als alleinige Gesellschafterin der GmbH) als Organträgerin bestand eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Die Klägerin erwarb Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die zur Finanzierung benötigten Geldmittel stellte die Beigeladene zur Verfügung, wofür die Klägerin Zinsen an die Beigeladene zahlte.
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