EinkommensteuerAusgleichsfähigkeit von Verlusten aus der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft
| Der 10. Senat des FG Düsseldorf (15.11.24, 10 K 1055/20 F; Rev. zugelassen; Einspruchsmuster) hatte sich aktuell mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag. |
Die Kläger im Streitfall waren die ehemaligen Kommanditisten einer KG. Sie wandten sich gegen die Feststellungen des beklagten FA, wonach die von ihnen in den Streitjahren 2012 bis 2014 erzielten Verluste gem. § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden könnten. Die Kläger führten an, dass kein Steuerstundungsmodell vorliege, da das Konzept nicht darauf ausgelegt gewesen sei, ausschließlich Verluste zur Verrechnung mit anderen Einkünften zu generieren. Der Verkaufsprospekt habe zwar steuerliche Verluste ausgewiesen, nicht jedoch die möglichen steuerlichen Vorteile berücksichtigt. Zudem sei bei Kleinanlegern, wie sie hier vorlägen, nicht davon auszugehen sei, dass deren Motiv darauf ausgerichtet sei, durch die Beteiligung an geschlossenen Fonds steuerliche Vorteile aufgrund von Verlustzuweisungsmöglichkeiten zu erzielen.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50289701