EinkommensteuerKeine Anwendung der Seitswärtsabfärbung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen
| Das FG Nürnberg (12.12.23, 1 K 1572/20; Rev. BFH IV R 5/24; Einspruchsmuster) ist zu der Überzeugung gelangt, dass die vom BFH entwickelte sog. Bagatellgrenzenrechtsprechung zur Seitwärtsabfärbung dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entgegenstehe und daher jedenfalls nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen angewandt werden könne. |
Im Streitfall stellt sich die Rechtsfrage, ob bereits die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft führt, auch wenn Einnahmen aus der Stromeinspeisung erst ab dem Folgejahr erzielt werden.
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