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Mai 2025

AbgabenordnungSchätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung

17.04.20254479 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22; Rev. BFH X R 27/24; Einspruchsmuster) hat entschieden, dass bei einer Steuerpflichtigen, die einen bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten betreibt, im Hinblick auf die Manipulierbarkeit elektronischer Kassensysteme allein schon das Fehlen von Organisationsunterlagen bzw. Programmierunterlagen zu der im Betrieb verwendeten elektronischen Registrierkasse einen schweren Mangel darstellt, der die Finanzbehörde zu einer Schätzung dem Grunde nach berechtigt. Das FG hat auch der Höhe keine Bedenken die vom beklagten Finanzamt vorgenommenen Richtsatzschätzung. |

Das FG führte zur Begründung an, dass der äußere Betriebsvergleich anhand der Richtsätze aus der amtlichen Richtsatzsammlung trotz vom BFH vorgebrachter Bedenken und Unklarheiten weiterhin eine grundsätzlich anerkannte Schätzungsmethode sei.

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