GewerbesteuerGewerbesteuerbefreiung von Physiotherapieleistungen in fremden Einrichtungen
| Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass bei der Auslegung des § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG auf die Begriffsbestimmungen des Sozialversicherungsrechts zurückzugreifen ist. Eine Befreiung ist damit nur möglich, soweit eine begünstigte Einrichtung betrieben wird (§§ 111, 111c SGB V). |
Physiotherapieleistungen in fremden Einrichtungen sind nicht danach erfasst, weil es sich hierbei nicht um Rehabilitation handelt (§§ 36 ff. der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung HeilmittelRL), sondern um Heilmittelabgaben (so auch die Gesetzesbegründung: BT-Drs. 18/1529, 71).
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