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Juli 2025

UmsatzsteuerVorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Pkw in die GmbH-Vorgesellschaft

25.07.20256851 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 111/24; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster) hatte sich aktuell mit der Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer sog. Ein-Mann-GmbH in Bezug auf einen Pkw zu befassen, mit dem die Gesellschafterin die GmbH durch Sacheinlage errichtet hatte. |

Im Streitfall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin – eine zuvor nicht unternehmerisch tätige natürliche Person – die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung. Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags erwarb die Gesellschafterin dafür einen Pkw und brachte diesen wie zuvor festgelegt im Rahmen der Sachgründung in die GmbH ein, die danach in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Rechnung über den Pkw mit Umsatzsteuer war adressiert an die Gesellschafterin unter der späteren Geschäftsanschrift der Gesellschaft, die von der Wohnanschrift der Gesellschafterin abwich. Die GmbH ordnete den Pkw für Umsatzsteuerzwecke ihrem Unternehmen zu und nutzte das Fahrzeug ausschließlich unternehmerisch für ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Die GmbH machte auch den Vorsteuerabzug für den Erwerb des Pkw geltend. Das beklagte FA verwehrte der GmbH jedoch insofern den Vorsteuerabzug, da es sich um einen Erwerbsvorgang im Privatvermögen der Gesellschafterin gehandelt habe, so wie es die Rechnung belege.

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