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März 2022

NachfolgeberatungVersorgungsleistungen entgeltlich oder unentgeltlich? – § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG macht den Unterschied

Top-BeitragAbo-Inhalt23.02.20222002 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Kauffrau Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V., Partnerin bei MÖHRLE HAPP LUTHER, Hamburg

| Der BFH hat mit Urteil vom 29.9.21 (IX R 11/19, Abruf-Nr. 226774) über die steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung entschieden. Damit hat er eine für die Nachfolgeberatung äußerst wichtige Frage geklärt, die insbesondere bei Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – wie Immobilien im Privatvermögen und i. d. R. Anteile i. S. d. § 17 EStG und Anteile an gewerblich geprägten Personengesellschaften – zu beachten ist. |

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AUSGABE: ErbBstg 3/2022, S. 64 · ID: 47932196

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