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CBChefärzteBrief

RefresherWie weit geht die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung von Wahlleistungen?

Abo-Inhalt23.04.202436 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Über die persönliche Erbringung von Wahlleistungen wurde im CB schon vielfach berichtet (vgl. weiterführende Hinweise am Ende dieses Beitrags). Und doch ergeben sich aufgrund „tradierter Praxis“ immer wieder Unsicherheiten und Fragen zum Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Stellvertretung und Delegation. Dieser Beitrag gibt Handlungshinweise für betroffene (Chef-)Ärzte. |

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AUSGABE: CB 7/2024, S. 16 · ID: 49975119

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