OnkologieWie ist eine Ablatio des Ohres bei Tumoren nach GOÄ ansatzfähig?
| Frage: „Wie würden Sie eine zur Ablatio des Ohres (bei Tumor/Karzinom) erforderliche Operation nach GOÄ abrechnen?“ |
Antwort: Je nach OP-Umfang kommen hier unterschiedliche Leistungen zum Ansatz. Eine genauere Festlegung ist nur aus Angaben eines OP-Berichtes möglich. Ausgehend davon, dass nur die eigentliche Ohrmuschel betroffen ist, wäre am wahrscheinlichsten der Ansatz der Nr. 2407 GOÄ möglich (Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebiets), die bereits einen weitgehend umfangreichen Eingriff abdeckt. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind ggf. zusätzlich erforderliche plastische Maßnahmen wie z. B. Hautlappenplastiken (ggf. Nr. 2382 GOÄ).
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AUSGABE: CB 7/2024, S. 2 · ID: 50052844