NeurologieWie rechnet man die Messung der NLG nach GOÄ ab?
| Frage: „Bei einem Patienten haben wird die motorische Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) des N. ulnaris und die sensible NLG des N. ulnaris (jeweils links) gemessen. Danach erfolgte eine repetitive Stimulation des N. ulnaris links vor und nach Belastung. Welche Ziffern sind dafür berechnungsfähig? Und könnte man diese bei beidseitiger Messung zweimal berechnen? Und ist für eine Bestimmung der F-Wellen-Latenz die Nr. 832 analog abrechenbar?“ |
Antwort: Die Messung der sensiblen NLG erfolgt nach Nr. 829 mit Oberflächenelektroden, mit Nadelelektroden kommt Nr. 840 zum Ansatz. Für die isolierte Messung der motorischen NLG kann Nr. 829 analog zusätzlich zum Ansatz kommen. Erfolgt die Messung der motorischen NLG in Verbindung mit einem Elektromyogramm (EMG) ist diese Leistung insgesamt nach Nr. 839 abrechnungsfähig.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 4/2024, S. 2 · ID: 49923297