TelemedizinWie können digitale Wundvisiten abgerechnet werden?
| Frage: „In unserer Abteilung möchten wir demnächst auch digitale Wundvisiten durchführen. Wie können diese abgerechnet werden?“ |
Antwort: Digitale Wundvisiten durch Videoübertragung können nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zu telemedizinischen Leistungen (online unter iww.de/s7060) abgerechnet werden.
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AUSGABE: CB 11/2022, S. 2 · ID: 48647143
