ArzthaftungFehldiagnose Rheuma und nicht erkannter Hirnstamminfarkt – zwei Urteile des OLG Dresden
| Wenn eine Erkrankung nicht oder zu spät erkannt wird, werfen Patienten den behandelnden Ärzten bisweilen vor, falsch diagnostiziert oder zu wenig Befunde erhoben zu haben. In zwei aktuell veröffentlichten Entscheidungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu den Behandlungsfehlerarten Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler Stellung genommen. Warum die Unterscheidung zwischen diesen beiden in Arzthaftungsverfahren häufig prozessentscheidend ist, zeigt der folgende Beitrag auf. |
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AUSGABE: CB 11/2022, S. 3 · ID: 48649244