Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Gewebeprobe vertauscht, Blutprobe verwechselt, falsche Hand operiert – wer haftet wann?

CBChefärzteBrief

ArzthaftungGewebeprobe vertauscht, Blutprobe verwechselt, falsche Hand operiert – wer haftet wann?

Abo-Inhalt26.04.20234592 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Im hektischen Klinikalltag können trotz aller Vorsicht Verwechselungen und Vertauschungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Immer wieder drehen sich Arzthaftungsprozesse um dieses Thema. Wenn etwa der falsche Körperteil operiert oder eine Gewebe- oder Blutprobe vertauscht wird, ist in aller Regel von einem Behandlungsfehler auszugehen – wenn dem ärztlichen oder pflegerischen Personal eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Doch auch Chefärzte stehen wegen eines möglichen Organisationsverschuldens im Fokus. Was sie zur haftungsrechtlichen Einordnung wissen sollten, zeigt dieser Beitrag anhand mehrerer einschlägiger Urteile. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 5/2023, S. 3 · ID: 49322369

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte