AnästhesieWie ist eine PDI nach GOÄ abzurechnen?
| Frage: „In unserer Ermächtigungsambulanz führen wir peridurale Injektionen (PDI) durch. Es wird kein Bildwandler dafür genutzt. Gibt es da eine GOÄ-Ziffer, die man abrechnen kann? Und ist die Leistung auch bei Kassenpatienten berechnungsfähig?“ |
Antwort: Die Abrechnung der PDI ist in der GOÄ abhängig von den injizierten Medikamenten. „Die Gebührenposition Nr. 256 GOÄ ist für die Medikamenteninjektion berechnungsfähig, sofern es sich nicht um Anästhetika und/oder Opiate handelt“ (Kommentar Brück, Version 4.28, Stand Juni 2021).
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AUSGABE: CB 4/2024, S. 17 · ID: 49955317