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CBChefärzteBrief

SonderleistungenWie ist das Sentimag-Verfahren bei Mammakarzinom abzurechnen?

26.02.2024463 Min. Lesedauer IWW

| Frage:Bei Patientinnen mit Mammakarzinom wenden wir neuerdings das Sentimag-Verfahren an. Hier werden Eisenpartikel in die Brust gespritzt und während der OP magnetisch detektiert. Dazu hätte ich folgende Fragen: Mit welcher Ziffer wird die Injektion abgerechnet? Kommt dafür die Nr. 252 GOÄ infrage? Wird die Detektion mit der Sonde analog der Sentinel-Node-Detektion mit Nr. 5430a GOÄ berechnet?“ |

Antwort: Anstelle der herkömmlichen radioaktiven Markierung handelt es sich beim Sentimag-Verfahren um eine Markierung der Sentinel-Lymphknoten mit Magnetpartikeln, die per Injektion verabreicht werden. Diese Einbringung der Magnetpartikellösung entspricht der Nr. 370 GOÄ (Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln – gegebenenfalls intraoperativ) und kann deshalb analog berechnet werden.

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AUSGABE: CB 4/2024, S. 2 · ID: 49923204

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