WerberechtWerbefilme im Krankenhaus im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben produzieren!
Krankenhäuser nehmen am Wettbewerb in der Gesundheitsbranche teil und unterliegen – wie auch andere Unternehmen – wirtschaftlichen bzw. wettbewerblichen Zwängen. Dazu gehört die Sichtbarkeit des eigenen Unternehmens. Eine eigene Website und eine eigene Social-Media-Präsenz sind diesbezüglich für alle Krankenhäuser schon länger Standard. Es gilt, das eigene Leistungsspektrum und das besonders qualifizierte Personal wirksam darzustellen. Dabei können Werbemaßnahmen nicht bloß Patientinnen und Patienten ansprechen, sondern das Krankenhaus kann sich auch als attraktiver, zukunftsfähiger Arbeitgeber präsentieren und so versuchen, neues Personal zu rekrutieren. Um sich zeitgemäß zu präsentieren, greifen Krankenhäuser zunehmend auf selbst produzierte Videoclips zurück. Doch diese Maßnahmen unterliegen werberechtlichen Einschränkungen.
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AUSGABE: CB 3/2026, S. 10 · ID: 50653629
