DatenschutzMuss die Patientenakte auf Verlangen der PKV herausgegeben werden?
| Frage: „Eine private Krankenversicherung (PKV) verlangt mittlerweile die gesamte Patientenakte, um die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen (z. B. Visiten, pflegerische Maßnahmen, Rehamaßnahmen, OPs) zu kontrollieren. Meines Wissens müssen Versicherungen bei einer Einrede anhand der Rechnung und des OP-Berichts (zu 99 Prozent geht es um die Auswertung von Operationen) argumentieren, warum sie diese oder jene Ziffer reklamieren. Bitte informieren Sie mich kurz, ob die PKV die gesamte Patientenakte verlangen darf.“ |
Antwort: Viele Versicherer lassen sich eine generelle Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht von den Patienten unterschreiben und fordern auf deren Grundlage Unterlagen von Ärzten und Kliniken an. Die PKV beruft sich bei Auskunftsbegehren meist auf die Obliegenheitspflicht des Patienten, die in den aktuell gültigen Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009; online unter iww.de/s5431) festgelegt sind.
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AUSGABE: CB 9/2022, S. 13 · ID: 48111478